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Wie ist das Arbeitsrecht?

Es gibt in Deutschland kein spezielles Gesetz, das die individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Gegenstand hat. Das Arbeitsrecht hat sich vielmehr aus permanenten Auseinandersetzungen und Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften herausgebildet. Üblich aber ist der schriftliche Arbeitsvertrag.

Zumeist werden unbefristete Arbeitsverträge geschlossen. Befristete Arbeitsverträge sind jedoch möglich. Sollte eine wesentliche Reduzierung von Personal erforderlich werden, dann erfolgt eine Regelung über einen speziellen Sozialplan, der vom Firmenmanagement in Kooperation mit dem Betriebsrat, den Gewerkschaften und zum Teil auch örtlich angesiedelten Behörden ausgearbeitet wird.

 
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