Die Förderlandschaft Baden-Württembergs ist von einer überschaubaren Anzahl von Institutionen geprägt, die eng kooperieren und ihre Förderprogramme miteinander verzahnt haben. Die einzelnen Förderinstitutionen haben sich auf unterschiedliche Aufgabengebiete spezialisiert. Die L-Bank ist als Förderbank des Landes u. a. für die Förderprogramme zur Fremdfinanzierung von Neugründungen und Betriebsübernahmen zuständig. Zudem erleichtert sie als Risikopartner der Hausbanken in Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Mittelstandsfinanzierungen. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MGB) ergänzt diese Angebote zur Fremdfinanzierung durch Beteiligungskapital in Form stiller Beteiligungen. Als Refinanzierungspartner flankiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Bundesförderbank, die Förderangebote des Landes. Mit Neugründungen und Übernahmen von Unternehmen sowie tätigen Beteiligungen werden die wesentlichen Vorhaben neuer Investoren abgedeckt. Die folgende Übersicht ordnet Arten der Vorhaben den Förderprogrammen zu. Die Programmauswahl erfolgt entsprechend dem individuellen Finanzierungsbedarf und der angebotenen Förderintensität.
Für mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen bietet die L-Bank interessierten Investoren die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) als Standardprogramm sowie die spezialisierten Förderinstrumente Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und Regional- bzw. Technologieförderung an. Für den kurz- bis mittelfristigen Fremdkapitalbedarf stellt die L-Bank mit der Liquiditätshilfe ein flexibles Förderinstrument zur Finanzierung von Betriebsübernahmen zur Verfügung. Als Alternative oder als Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung kann auch eine Finanzierung mit eigenkapitalähnlichen – so genannten mezzaninen – Mitteln erfolgen. Mit einer stillen Beteiligung der MBG oder mit einem Nachrangdarlehen aus dem ERP-Kapital für Gründung der KfW gibt es hierzu zwei Finanzierungsinstrumente.
Die Antragstellung erfolgt bei allen Programmen zur Fremdfinanzierung sowie beim KfW-Programm ERP-Kapital für Gründung im so genannten Hausbankverfahren. Dabei tritt der Antragsteller nicht direkt, sondern über eine Bank oder Sparkasse, mit der er bereits zusammenarbeitet, an die Förderinstitute heran. Die Hausbank übernimmt die Antragstellung, schließt die notwendigen Verträge ab und sorgt für die Auszahlung der Fördergelder. Die Beantragung einer stillen Beteiligung kann sowohl über die Hausbank als auch direkt bei der MBG erfolgen.