In der Bundesrepublik Deutschland ist ein wesentlicher Baustein des sozialen Netzes die Sozialversicherung, die für Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommensgrenze obligatorisch ist. Alle freiberuflich Tätigen, wie Geschäftsleute, die mehr als 50% Firmenanteile eines Unternehmens halten, Rechtsanwälte und Ärzte sind von dieser Versicherungspflicht befreit. Sie können sich jedoch privat kranken versichern.
Für die nichtselbstständigen Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommensgrenze besteht grundsätzliche Versicherungspflicht.
Es gibt verschiedene Arten der Sozialversicherung:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
Die Beiträge zu den Versicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu jeweils 50 %, mit Ausnahme der Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge wird gesetzlich geregelt und beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens.